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Was tun im Sterbefall ?

Im Sterbefall muss zuerst der Haus- oder Notarzt verständigt werden, da nur ein Arzt den Tod feststellen darf und die dazu erforderlichen Sterbepapiere ausstellt.

Hat sich der Sterbefall in einem Pflegeheim oder Krankenhaus ereignet, wird ein Arzt vom Personal hinzugezogen. Der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt muss zusätzlich die kompletten Leichenschaupapiere ausstellen.

Spätestens am dritten Werktag muss der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z.B. das Ordnungsamt, das zuständige Notariat, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.